Was kann ich mit dem Zusatzführerschein B196 fahren?
So kannst auch du unsere neuen E-Roller Sportmodelle (54i:gnite und 54i:mpulse) fahren - mit PKW-Führerschein und ohne zusätzliche Prüfung: Der neue Zusatzführerschein B196 macht es möglich.

Es ist nicht allzu lange her, da haben wir unsere neuen Elektro-Roller Modelle über 45 km/h, den 54i:mpulse (70 km/h)und 54i:gnite (100 km/h) gelaunched. Viele haben sich E-Roller gewünscht, mit denen auch Schnellstraßen und Autobahnen möglich sind. Das haben wir für dich mit unseren beiden Flitzern möglich gemacht. Ab jetzt stehen dir also alle Wege und Möglichkeiten offen – vorausgesetzt du hast die passende Fahrerlaubnis dafür. Aber welcher Führerschein passt dazu?
Fahrerlaubnis für unsere E-Roller mit 125 ccm ganz ohne Fahrprüfung
Zunächst einmal: Wir haben gute Nachrichten für dich! Seit Anfang des Jahres 2020 ist ein Motorradführerschein der Klasse A1 für alle Roller bis 125 cm³ und 11 kW nicht mehr erforderlich. Mit dem neuen Zusatzführerschein B196, zum PKW-Führerschein, darfst auch du unsere neuen L3-Modelle fahren. Das Beste daran: Das geht jetzt ganz ohne Prüfung.
Dennoch gibt es ein paar Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Du musst über 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Autoführerschein Klasse B haben. Dann sind nur noch 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten nötig, um künftig alle schnellen E-Roller fahren zu dürfen.
Wichtig ist allerdings, dass die Eintragung vom Zusatzführerschein B196 innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung über die absolvierten Fahrstunden bei der Führerscheinstelle vorgenommen wird.
Außerdem solltest du beachten, dass es sich um eine nationale Schlüsselziffer 196 handelt. Diese ist nur in Deutschland anerkannt. Du kannst deinen Kumpan E-Roller mit dem B196 somit leider nicht im Ausland fahren. Trotzdem: Wir wünschen dir stets eine gute Fahrt!!
PS: Weitere Infos rund ums Thema Führerschein findest du übrigens in unseren FAQ’s , auf der Seite des ADAC gibt’s mehr zum Zusatzführerschein B196!